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   BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81   

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https://dejure.org/1985,2269
BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81 (https://dejure.org/1985,2269)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1985 - VII R 93/81 (https://dejure.org/1985,2269)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1985 - VII R 93/81 (https://dejure.org/1985,2269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 311
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Steht die Behandlung des Zollversandguts in keinem Zusammenhang mit dieser Beförderung, so gerät es in der Regel außerhalb der Kontrolle im Rahmen der zollamtlichen Überwachung und ist damit entzogen (BFHE 144, 311, 313).
  • BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00

    Versandverfahren - Zollfahndung - Zuwiderhandlung - Agent provokateur -

    "Zur Aufrechterhaltung der Kontrollmöglichkeit über das Zollversandgut ist grundsätzlich erforderlich, dass dieses nur in einer mit dem Zollgutversand vereinbarten Weise behandelt wird ..." (BFH, Urteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311).
  • BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

    Nach dem Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81 (BFHE 144, 311) ist die zollamtliche Überwachung ihrem Wesen nach eine fortdauernde Maßnahme zur umfassenden Kontrolle über das Zollgut (siehe auch Senatsurteil vom 30. Juni 1970 VII R 100/68, BFHE 99, 509, 511).
  • BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98

    Gestellung von in das Zollgebiet verbrachten Waren; Entstehung der Zollschuld

    Ob in dem Verhalten der Klägerin nicht zugleich eine den Tatbestand einer Pflichtverletzung ggf. ausschließende Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu sehen ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollschuldVO), weil die Waren mit der Auslieferung an D so behandelt wurden, als befänden sie sich bereits im freien Verkehr und damit die nach den Regeln über die vorübergehende Verwahrung vorgesehene zollamtliche Überwachung der Waren nicht mehr möglich war (vgl. Senatsurteile vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, zum Versandverfahren), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Wie das FG zutreffend erkannt hat, ist das Zollgut in einem solchen Fall durch die Nichtgestellung zugleich der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, so daß die Klägerin jedenfalls nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Zollschuld-VO i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Zollschuldner-VO, § 21 Abs. 2 UStG Schuldnerin der auf den eingeführten Fliesen ruhenden Einfuhrumsatzsteuer geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311; Senatsbeschluß vom 13. März 1997 VII R 65/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1997, 236; Entstehung nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c oder d Zollschuld-VO dahingestellt gelassen im Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 97/94, BFH/NV 1997, 79).
  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen

    Zollschuldner i.S. des § 57 Abs. 2 Satz 1 ZG kann nicht nur der Gestellungspflichtige werden, sondern auch, wer bewirkt oder veranlaßt, daß die Ware der zollamtlichen Überwachung vorenthalten oder entzogen wird (vgl. Senat, Urteile vom 3.Mai 1977 VII R 51/74, BFHE 122, 204, 206; in BFHE 136, 334, 347, sowie vom 13.August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, 314).
  • FG München, 17.03.2004 - 3 K 5281/01

    Zuständigkeit für die Festsetzung von Einfuhrabgaben, wenn in Carnet

    Damit ist es nicht vereinbar, Versandwaren während der Beförderung, solange sie nicht ordnungsgemäß gestellt sind, so zu behandeln, als seien sie Gemeinschaftsware (vgl. Urteil des BFH vom 13. August 1985 VII R 93/81, ZfZ 1985, 365).
  • FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93

    Missbrauch des externen Versandverfahrens bei einem Zigarettenhersteller; Erlass

    Eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im gemeinschaftlichen Versandverfahren ist immer dann anzunehmen, wenn die Behandlung des Versandguts unter Verstoß gegen die Vorschriften des Versandverfahrens in keinem Zusammenhang mehr mit dessen Beförderung und erneuter Gestellung steht (vgl. BFH Urteil v. 13.8.1985, VII R 93/81, ZfZ 1985 S. 365 f., S. 366; FG Hamburg Urteil v. 31.3.1989, IV 336/85 H, EFG 1990 S. 274 ff., S. 275), denn nur für die Beförderung und anschließende Gestellung bei der Bestimmungszollstelle ist die durch das Versandverfahren erfolgte Freistellung der dazu abgefertigten Waren von Eingangsabgaben geboten und gerechtfertigt.
  • BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94

    Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren

    Der Senat kann offenlassen, ob im Streitfall anstelle des bezeichneten Zollschuld entstehungstatbestandes nicht erfüllter zollverfahrensrechtlicher Pflichten derjenige der Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung eines Zollverfahrens (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c VO) heranzuziehen wäre (zur Entziehung im Rahmen des Zollgutversands etwa Senat, Urteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, 313), mit der Folge, daß eine Anwendung von Buchst. d, letzter Teilsatz a.a.O. von vornherein ausschiede.
  • BFH, 25.10.1988 - VII R 190/85

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Tabaksteuerausgleichsschuld -

    Die zollamtliche Überwachung ist ihrem Wesen nach eine fortdauernde Maßnahme zur umfassenden Kontrolle über das der Überwachung unterliegende Gut (so der Senat in ständiger Rechtsprechung zu dem gleichen Begriff des § 57 Abs. 1 des Zollgesetzes - ZG - zuletzt Urteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, 313).
  • FG Düsseldorf, 29.09.2000 - 4 K 1541/98

    Wareneinfuhr; Außengebiet; Vorübergehende Verwahrung; Lagerungsort; Zollamtliche

  • FG Hamburg, 28.02.2002 - IV 187/99

    Voraussetzungen für eine Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen

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